Luftdichtheit von Gebäuden

Luftdichtheit von Gebäuden

Warum sollte die Luftdichtigkeit von Gebäuden geprüft werden? Welche Methoden werden hierzu angewandt?

Warum eine Prüfung der Luftdichtigkeit?

Vermeidung von Energieverlusten
Durch undichte Bauteile und/oder Anschlussfugen werden erhebliche Wärmemengen aus dem Gebäude transportiertund zwar bis zu 50% des Heizenergiebedarfs. Je schlechter ein Gebäude wärmegedämmt oder isoliert ist, desto stärker fällt dieser Wärmeverlust ins Gewicht. Damit diese schleichenden Energieverluste so gering wie möglich gehalten werden, ist auf eine gute Isolierung und damit eingehend eine luftdichtigkeit des Gebäudes.

Vermeiden von feuchtebedingten Bauschäden
Durch undichte Bauteile und Anschlussfugen kann mit Wasserdampf angereicherte feucht-warme Raumluft vor allem im Winter in die Konstruktion von Außenbauteilen transportiert werden. Allein durch eine Fuge von 1 m Länge und 1 mm Breite können täglich ca. 300 ml Wasser transportiert werden! Innerhalb des Bauteils kühlt sich die Luft ab, der Wasserdampf kondensiert als Tauwasser. Dies führt zu einer Reduzierung der Wärmedämmwirkung und kann zudem zu Bauschäden in Form von Pilzbefall, Frostschäden zur Folge haben.

Definitionen und Prüfverfahren

Definition der Luftdichtheit von Gebäuden
Luftdicht bedeutet, dass das Gebäude so dicht wie eine gemauerte und verputzte Wand ist. Die Begriffe Luftdichtigkeit und Luftdichtheit bedeuten dabei das Gleiche.

luftdicht = winddicht?
Nein!
Die winddichte Seite liegt meist außen – sie muss nur mäßig dicht sein, wogegen die luftdichte Schicht meist innen liegt und wirklich dicht sein muss.

Warum luftdicht?

Ein dichtes Haus, bezogen auf die Gebäudehülle, bietet den Bewohnern einen höheren Wohnkomfort sowie einen niedrigen Heizenergieverbrauch, außerdem können Bauschäden vermieden werden. Weitere wichtige Gründe sind:

  • Vermeiden von Zugluft
  • Vermeiden unnötiger Lüftungswärmeverluste
  • Vermeiden von Schimmelpilzen
  • Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden durch Konvektion
  • Verbesserter Schallschutz
  • Höhere Luftqualität
  • Bessere Behaglichkeit

Bei energetisch hochwertig ausgelegten Gebäuden nur in Verbindung mit einer kontrollierten Wohnraum Be- und Entlüftung.

Wann muss die Luftdichtheit geprüft werden?

Immer wenn das Gebäude über eine raumlufttechnische Anlage (Zu- und Abluftanlage) verfügt, muss die Luftdichtheit geprüft werden. Dies gilt seit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV im Jahr 2002.
Alle anderen Gebäude müssen nicht, sollten aber auf jeden Fall geprüft werden – als Qualitätskriterium und zum Nachweis der Einhaltung des Niedrigenergiehausstandards.

Wie kann die Luftdichtheit geprüft werden?
Durch einen Blower-Door-Test ist es möglich das Gebäude komplett oder auch Teile des Gebäudes auf Luftdichtheit zu überprüfen.

Der Blower-Door-Test
Ein für die Messung notwendiger Ventilator wird luftdicht in die Öffnung einer Haustür oder Balkontür eingebaut. Nun werden alle Fenster und Türen geschlossen. Bei Ventilatorbetrieb kann im Gebäude eine Druckdifferenz (Unter- oder Überdruck) erzeugt werden. Die Druckdifferenz beträgt je nach Einstellung  am Ventilator zwischen 10 bis 60 bzw. 100 Pascal. Der am Gebläse zu messende Volumenstrom entspricht dann dem Leckagestrom, der durch Undichtigkeiten ins Gebäude strömt.

Was sagt das Messergebnis eines Blower-Door-Tests aus?
Da bei einem Blower-Door-Test die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder einer Wohnung gemessen wird, kann man anhand der Messwerte sehen wie groß der Leckagestrom ist und damit die quantitative Bestimmung der Leckagen vornehmen. Werden größere Leckagen deutlich, muss man herausfinden wo sich diese befinden. Für die Suche gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. die Bau-Thermografie. Hat man die Leckagen gefunden müssen sie möglichst schnell bewertet und ggf. abgedichtet werden.

Häufigste und typische Undichtigkeiten an der Gebäudehülle

  • Die Stöße der Dampfbremse im Dachgeschoss
  • Der Anschluss der Dampfbremse an Wandflächen
  • Durchdringungen der Dampfbremse durch Leitungsrohre usw.
  • Der Anschluss der Dampfbremse an Dachflächenfenster
  • Unverputzte Kamine
  • Die Revisionsklappe der Rollläden
  • Unverputzte Wandflächen
  • Steckdosen und Schalter in der Außenwand
  • Der untere Anschluss der Haustüre
  • Die Oberseite von Hochlochziegeln an Fensterbrüstungen
  • Der Fensteranschluss an seitliche Laibungen

Gibt es gesetzliche Richtwerte für die Dichtigkeit von Gebäuden?
Ja!
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) gibt es folgende Regelung für die Dichtigkeit von Gebäuden:

§6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
Abs.1: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist (…)

Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach EnEV § 6 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829 (2001-02) geforderte Wert für die Luftwechselrate nicht überschritten werden.
Die Werte für die Luftwechselrate sind für den Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes wie folgt einzuhalten:

  • ohne raumlufttechnische Anlagen bis 3,0 h-1 und
  • mit raumlufttechnischen Anlagen bis 1,5 h-1

Einige Institute fordern sogar noch bessere (niedrigere) Luftwechselraten:

  • mit raumlufttechnischen Anlagen bis 1,0 h-1 –  wie bereits für alle RAL-Zertifizierten Niedrigenergiehäuser und
  • mit raumlufttechnischen Anlagen bis 0,6 h-1 –  für alle Passivhäuser

Definition der Luftwechselrate
Luftwechselrate = Volumenstrom / Gebäudevolumen  [h-1]
bei einem Über- oder Unterdruck von 50 Pa (Pascal)
n50 = V50 / V  [h-1]

Wann sollte die Blower-Door-Messung erfolgen?
Die Messung sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Luftdichtungsebene und insbesondere deren Anschlüsse noch zugänglich sind. Ein guter Zeitpunkt ist nach der Montage der Dampfsperre und der Unterkonstruktion für die Gipskartonplatten im Dachgeschoss, d.h., dass die raumseitige Verkleidung im Dachbereich noch nicht angebracht sein sollte. Der Innenputz muss aufgebracht sein und der Estrich sollte verlegt sein. Die Haustür sollte ebenfalls schon montiert sein und auch alle Fenster und Fensterbänke. Oft können in diesem Bauzustand die Undichtigkeiten schnell erkannt und mit vertretbarem Aufwand abgedichtet werden.
Ggf. sollte eine weitere Messung nach dem fertigen Ausbau – zum Nachweis der Dichtigkeit – vorgenommen werden. Messungen zum Nachweis der Dichtigkeit, z.B. im Rahmen der Energieeinsparverordnung, müssen laut DIN EN 13829 nach vollständiger Fertigstellung der Gebäudehülle erfolgen. Aber dann ist ein undichtes Gebäude nur noch sehr schwer mit angemessenem Aufwand luftdicht zu bekommen.
Im Zuge eines jeden Neubaus wird empfohlen, dass der Bauunternehmer vertraglich (innerhalb seiner ohnehin geschuldeten Leistung zur Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle = neuester Stand der Technik) ein bis zwei Messungen (von unabhängiger Stelle) zum Nachweis durchführen muss. Bei umfangreichen Baumaßnahmen im Bestand ist es ebenfalls von großer Wichtigkeit eine Messung als Nachweis der Luftdichtigkeit durchzuführen. Vor allem dann, wenn durch die Baumaßnahmen ein Niedrigenergiehausstandard erreicht werden soll.

Die Vorbereitung der Blower-Door-Messung
Das Gebäude wird gemäß DIN EN 13289 Verfahren A vorbereitet. Das bedeutet, dass Öffnungen in der Gebäudehülle sich im winterlichen Zustand befinden, vereinfacht gesagt: Alle Fenster, Türen, etc. befinden sich im geschlossenen Zustand. Auch Lüftungsein- und Auslässe werden geschlossen – aber keinesfalls provisorisch abgedichtet. Selbst ein Briefkastenschlitz in der Haustür wird nicht abgedichtet, denn er stellt genauso ein Leck dar wie eine undichte Schließfuge – und muss bei der Messung festgestellt werden.
Anwesende während der Messung sind ausser dem Messverantwortlichen insbesondere,

  • Im Neubau: Bauherr, Bauleitung, Sachverständiger, verantwortlicher Bauunternehmer oder verantwortlicher Handwerker
  • Im Bestand: Mieter und Vermieter, Sachverständiger oder Bauunternehmer Der Messverantwortliche muß über besondere fachliche Kompetenz bei der Auswertung der Messergebnisse und Bewertung von Leckagen verfügen.

Dauer einer Blower-Door-Messung
Der Minimale Zeitaufwand ohne Suche und Dokumentation von Leckagen ist mit 2 Stunden zu veranschlagen.
Mit der Suche und Dokumentation von Leckagen kann man für ein Einfamilienhaus etwaeinen halben Tag einkalkulieren.

Mögliche Probleme bei Undichtheiten in der Gebäudehülle

Quelle: https://www.energiesparhaus.at/

Zu hoher Energieverbrauch
Es kommt zu unkontrollierter Durchströmung des Hauses, insbesondere bei Wind ist der Luftwechsel viel höher als notwendig. Speziell bei Vorhandensein einer Lüftungsanlage ist eine dichte Gebäudehülle sehr wichtig, da sonst zu viel Luft durch die Fugen (an der Lüftungsanlage „vorbei“) strömt und die enthaltene Wärme nicht über den Wärmetauscher auf die Frischluft übertragen werden kann.

Zugerscheinungen
sowie Bildung eines Kaltluftsees, insbesondere bei Wind. Dies führt zu Komforteinschränkungen, wie z.B. „Fußkälte“.

Feuchtigkeitsschäden durch Tauwasser in der Konstruktion (Bauschäden)
Wenn warme und feuchte Raumluft in die kalten Bauteile eindringt, kann es zu Kondensation und Tauwasseranfall an kühleren Bauteiloberflächen kommen. Durch diese Feuchtigkeit wird das Baumaterial in der Konstruktion gefährdet (z.B. Durchfeuchtung und Zusammenfallen des Dämmstoffs). Weiters begünstigt diese Feuchtigkeit die Schimmelbildung in der Konstruktion.

Verminderter Schallschutz
Jeder Schlitz in der Wand, jede Ritze verschlechtert den Schallschutz. Luftdichtheit ist also notwendig (wenn auch nicht hinreichend) für guten Schallschutz.

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