Tipps zur Bauabnahme

Tipps zur Bauabnahme

Sei es, dass eine Immobilie erstellt oder eine handwerkliche Leistung erbracht worden ist. Es erfolgt eine Bauabnahme oder überhaupt eine Abnahme des Gewerkes.

Bei Handwerkern heisst es meistens lapidar, ich brauche noch eine Unterschrift, bei der Abnahme einer Immobilie wird der Neuerwerb mit einem Vertreter des Bauträgers besichtigt und ob der Freude der Fertigstellung leichtfertig die Bauabnahme unterschrieben. Stellen Sie hierbei kleinere Mängel fest, beschwichtigt der Vertreter des Bauträgers oftmals mit den Worten, dass diese natürlich schnellstens behoben werden und die Bauabnahme wird unterschrieben.

Dies hat weit reichende Folgen!

  • Mit der Unterschrift der Bauabnahme wird zumeist eine Restzahlung oder die Handwerkerrechnung  fällig und Sie verlieren jegliches Druckmittel!
  • Sie geraten u.U. in Beweisnot, dass ein Mangel bei Übergabe vorhanden war!
  • Nach Abnahme gelten für Sie nur die Rechte, die sich aus der Gewährleistung ergeben.

Eine Abnahme bestätigt den Zustand eines Gewerkes zum Zeitpunkt der Übergabe, nur dies zählt!

Tipps bei der Bauabnahme

  • Führen Sie eine Bauabnahme oder Abnahme eines Gewerkes äußerst gewissenhaft durch!
  • Führen Sie die Abnahme auch in Anwesenheit eines Fachmannes durch!
  • Lassen Sie sich nicht durch nette Worte des Vertreters des Bauträgers oder eines Handwerkers beeinflussen!
  • Stellen Sie Mängel fest, verweigern Sie die Abnahme!
  • Bei geringfügigen Mängeln halten Sie auch diese schriftlich fest, verweigern die vollständige Abnahme und halten einen Betrag von der Zahlung/ Restzahlung ein.
  • Setzen Sie Fristen für die Abstellung der Mängel!
  • Lassen Sie sich keinesfalls von Schönrederei, Versprechungen oder Verharmlosungen beeinflussen!
  • Nur was schriftlich fixiert ist, zählt!

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