Günstiger Strom

Günstiger Strom

Der Verbraucher muss selbst rechnen – wenn er wissen möchte wieviel Prozent es denn real sind die er als Mehraufwendungen zu zahlen hat.

Tariferhöhungen im Strompreis kommen immer wieder

sind je nach Tarif zwischen etwa 4% bis über 7% (pro kWh) auszumachen. Also mal wieder eine reale Mehrbelastung für jeden Geldbeutel. Für die Zählermieten sind es mal eben 33% Preiserhöhung und damit 1,49 Euro Mehrbelastung pro Monat. Man sieht: Strom wird zum SUPER-LUXUS-GUT! Wussten Sie eigentlich, dass 2 Milliarden Menschen auf dieser Welt nicht einmal einen Stromanschluss haben.

Unbegründet hohe Strom, Gas- und Fernwärmepreise müssen Verbraucher nicht bezahlen. Der Verbraucher kann sich prinzipiell auf § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Lesen Sie mehr auf den Internetseiten des Bund der Energieverbraucher e.V. (BDEV) über dieses Thema. Dort gibt es auch Musterschreiben und aktuelle Gerichtsurteile. Der Versorger muss seine Kalkulationsgrundlagen vollständig offen legen und detailliert begründen … wenn der Verbraucher gegen die einseitige und unbillige Preiserhöhung schriftlich protestiert. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Preisprotestkönnen Sie hier nachlesen (externer LINK zum BDEV).

Seit der Liberalisierung des Strommarktes gibt es aber auch günstige ALTERNATIVEN für den Strombezug. Eine solche werden sich nun viele Haushalte zu Nutzen machen. Auch ich werde meinen Stromversorger wechseln. Im Übrigen rät selbst der Chef der E.ON Deutschland Wulf Bernotat den Verbrauchern zum Wechsel des Stromanbieters.

Der Wechsel ist ganz leicht …

und geht dieser Tage besonders gut, denn Preiserhöhungen sind für Verbraucher meist mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden. Nutzt man dieses aus – bleiben einem 4 Wochen zum kündigen bzw. Stromanbieterwechsel.

  • Tarif auswählen und dann die
  • Unterlagen anfordern, ausfüllen und versenden,
  • der neue Versorger kümmert sich dann um alles andere, auch um die Kündigung beim jetzigen Versorger.

Wollen auch Sie Ihren Stromversorger wechseln

Der reine Strompreis (ohne Netznutzung, Steuern, etc.) wird im liberalisierten Markt bestimmt durch:

  • Einkaufszeitpunkt
  • Lieferzeitraum
  • Struktur der geplanten Lastganglinie während des Lieferzeitraums
  • Einhaltung der geplanten Struktur
  • Auswahl des Stromlieferanten (Großhandels-/Einzelhandelsmarge)
  • Strompreise bilden sich nicht kostenbasiert sondern auf Basis von Angebot und Nachfrage

Wir raten deshalb: Gewerbekunden mit einen Strombedarf > 100.000 kWh/a und Leistungsmessung, keine langfristigen Lieferverträge zur Vollversorgung abzuschließen.
Voraussetzungen für individuelle Angebote > 100.000 kWh/a sind:

  1. Sie verfügen über eine 1/4 stündliche Leistungsmessung*.
  2. Ihre gemessene Jahresleistungsspitze beträgt mindestens 30 kW.
  3. Ihr Jahresverbrauch beträgt mindestens 30.000 kWh (pro Zähler).
  4. Ihr bisheriger Stromliefervertrag ist bereits gekündigt oder läuft aus.

Bitte beachten Sie, dass Anfragen für jeden Zähler einzeln gestellt werden müssen. Ihr Strombedarf liegt pro Jahr zwischen 50.000 und 100.000 Kilowattstunden und sie verfügen über eine Leistungsmessung mit Zweitarifzähler (Tag- und Nachtstrom)
Wir raten zu einem Tarifwechsel – sie können davon ausgehen, Kosten einsparen zu können. Ein Energiemanagement kann Sie dabei unterstützen, z.B. durch Erkennen und Verlegen von Hochlasten in den Schwachlastbereich.

Ihr Strombedarf liegt pro Jahr zwischen 30.000 und 50.000 Kilowattstunden und sie verfügen nur über einen Eintarifzähler (Tagstrom = Nachtstrom) Wir raten zu einem Tarifwechsel – sie können davon ausgehen, Kosten einsparen zu können.

Stromvergleichrechner

Hier gitb es zwei große Anbieter: verivox und toptarif. Ein Blick in den Rechner lohnt sich, hier lassen sich hunderte Euro im Jahr sparen. Oder man hat bereits den besten Tarif und kann sich entspannt zurück lehnen. Oder man möchte auf Ökostrom wechseln un der Umwelt etwas Gutes tun.

Dieser Artikel entstammt von unserem Partner: www.bauenergie.com

Bewertungen: 4.8 / 5. 39